Der Entwurf des Schreibens des Finanzministeriums stellt klar, dass ab 2025 der XML-Teil das „führende“ Format wird. Bis dato konnte man sich entscheiden ob man entweder den menschenlesbaren oder den maschinenlesbaren Teil prüft und verarbeitet. Bei Rechnungen an Endkunden und Auslandsrechnungen gilt dies weiterhin.
Abschnitt 27 des Entwurfs des Schreibens sieht jetzt vor, dass, auch wenn ein menschenlesbarer Teil bereit steht, der maschinenlesbare Teil verarbeitet werden muss. So lange normale PDF-Dateien erlaubt bleiben (Stand jetzt bis 2028) kann dies für Verwirrung sorgen, denn es besteht Verwechslungsgefahr: Zwar propagiert das französische Forum National de la Facture Électronique et des Marchés Publics Électroniques (FNFE-MPE) Logos und beispielsweise Munstangproject kann Factur-X auch erkennen und Statistiken erstellen aber es ist im Posteingang ja nicht notwendigerweise unmittelbar ersichtlich ob eine Datei nur PDF oder PDF mit Factur-X enthält. Archiviert werden muss laut den GoBD bei hybriden Rechnungen ja weiterhin ohnehin die gesamte Ursprungsdatei mit beiden Teilen.
Sowohl normale PDFs als auch solche mit Factur-X/ZUGFeRD können in Quba geöffnet werden, der pragmatische Tipp wäre daher einfach die rechte Hälfte zu prüfen und zu bezahlen, sofern es eine gibt.
A propos GoBD: Die Bundesregierung hat sich dazu geäußert, sich klar zu sein, dass die GoBD dann praktisch für alle gelten, und dass es übrigens auch kein kostenloses staatseigenes Tool geben wird um die Wirtschaft bei ihren neuen Verpflichtungen zu unterstützen. Das ist also ein weiterer Grund für Quba 🙂